Hinweisgebersystem

Weinisch GmbH & Co. KG steht seit jeher für Verlässlichkeit und verantwortungsvolles Handeln. Sollte das Unternehmen mit regelwidrigem Verhalten – sei es beabsichtigt oder unbeabsichtigt – in Verbindung gebracht werden, kann dies zu einem langfristigen Reputationsverlust und erheblichem wirtschaftlichen Schaden führen. Daher ist es wichtig, dass wir von möglichen Compliance-Verstößen erfahren, um ihnen frühzeitig entgegenzuwirken.


Hinsehen. Handeln. Sicher melden. Gemeinsam verbessern.

Die Möglichkeit zur Meldung steht allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten offen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Verhalten gegen gesetzliche oder interne Regelungen oder unseren Verhaltenskodex verstößt – sei es durch aktives Handeln oder Unterlassen – bitten wir Sie, dies zu melden. Verstöße können an Ihren Compliance-Beauftragten oder an eine andere geeignete Stelle (z. B. Vorgesetzte oder Personalverantwortliche) gemeldet werden.

Die Meldung kann zudem (anonym) über das eingerichtete Meldesystem SpeakUp erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, einen Verstoß online in schriftlicher Form zu melden oder eine telefonische Meldung abzugeben. Im Rahmen der Meldung eines Verstoßes gelten sowohl die Datenschutzerklärung für die Nutzung von SpeakUp sowie der Leitfaden SpeakUp (Verfahrensordnung) zum Umgang mit Beschwerden und Compliance-Verdachtsfällen.

MELDEN VON FEHLVERHALTEN

So erreichen Sie unser System zur Meldung möglicher Verstöße – namentlich oder anonymisiert:

HOTLINE (GEBÜHRENFREI IN DEUTSCHLAND)

„SpeakUp“ Telefon: 0800 1818 952

Organisationscode:  121741

DIGITALE PLATTFORM

SpeakUp Portal


Einen Hinweis geben

Wir bearbeiten Meldungen unabhängig, unparteiisch und vertraulich.


Wichtig:
Das Meldesystem dient nicht dazu Vorfälle zu melden, die eine unmittelbare Bedrohung von Leben oder Eigentum darstellen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
 
Ebenso wenig darf es für falsche Anschuldigungen verwendet werden – eine Meldung wissentlich falscher Informationen ist untersagt. Im Übrigen verweisen wir auf die Möglichkeit einer Meldung an externe Meldestellen. Der deutsche Gesetzgeber misst der internen Meldung von Compliance-Verstößen besondere Bedeutung bei und priorisiert diese ausdrücklich gegenüber externen Kanälen.

Hinweisgebende leisten einen wichtigen Beitrag zur Integrität und zum Schutz unserer Unternehmenswerte, unserer Mitarbeitenden und Betroffener.